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Startseite Sozialpolitik Sozialrecht: Selbstständige haben wieder Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung

Sozialrecht: Selbstständige haben wieder Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung

Seit dem 01. Januar 2009 sind nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen.

Für Selbstständige sowie für kurzzeitig Beschäftigte wurden deshalb Wahltarife mit Krankengeld angeboten, sofern dieses Angebot gewünscht war. Ein großer Teil der Betroffenen hat wegen der schlechten Einkommenssituation darauf verzichtet. Damit war das Risiko des Entgeltausfalls im Krankheitsfall nicht mehr abgesichert. Doch damit ist jetzt Schluss. Alle Krankengeld-Wahltarife, die ab 01.01.2009 wegen der Rechtsänderungen abgeschlossen wurden, enden wegen der aktuellen Neuregelung des Gesetzes zum 31.07.2009.

Ab dem 01. August 2009 müssen sich die Betroffenen entscheiden ob sie den neuen gesetzlichen Anspruch oder Wahltarife in Anspruch nehmen wollen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen informieren in diesen Tagen die von der Neuregelung betroffenen Versicherten über die geänderte Rechtslage. Wer von der beruflichen Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechselt, wird grundsätzlich Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Allerdings werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen ältere Selbstständige benachteiligt. In Satzungen einiger Krankenkassen gibt es die Festlegung, dass Selbstständige ab 45 Jahre oder 50 Jahre nur dann aufgenommen werden, wenn sie bereits Anspruch auf Krankengeld hatten. Wenn die Satzung der eigenen Krankenkasse eine solche Altersbegrenzung enthält, bleibt Betroffenen nur der Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse, die darauf verzichtet. Adressen dafür findet man im Internet.

Der Versicherungsvertreter Werner Pagel aus Kaulsdorf erlebte die Konsequenz mangelnden Versicherungsschutzes im Krankenfall. Er verzichtete wegen mangelnden Einkommens auf einen Wahltarif mit Krankengeld. Im Januar 2009 wurde bei ihm eine Herzerkrankung festgestellt. Trotz mehrerer operativer Eingriffe in der Charité Berlin ist bis zum heutigen Tag sein Gesundheitszustand nicht wieder voll hergestellt worden. Da er keine Einkünfte mehr erzielt und sein Vermögen so gut wie aufgebraucht ist, musste er jetzt Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen. Er wurde wegen seines mangelnden Versicherungsschutzes im Krankheitsfall zum Sozialfall. Zur Zeit besucht er eine therapeutische Einrichtung und hofft ab November 2009 wieder seine Tätigkeit aufnehmen zu können.

Ich kann Selbstständige oder kurzzeitig Beschäftigte auch wegen dieses Beispiels nur ermutigen, eine mögliche Sicherung für den Krankheitsfall in Anspruch zu nehmen.

Klaus-Jürgen Dahler

Sozialberater/ Fraktionsvorsitzender der Linken in der BVV