Grundsicherung im Alter
Altersarmut steigt weiter an
Vor wenigen Tagen berichten die Medien, dass die Altersbezüge für Rentner und Senioren leicht erhöht werden. In Deutschland geht es den Rentnern so gut wie lange nicht. Dieser Satz ist nur bedingt richtig. Er unterschlägt die andere Seite der Wahrheit. Immer mehr Rentner haben in Berlin und bei uns im Bezirk einen Anspruch auf staatlichen Zuschuss nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch.
In Berlin sind mittlerweile 30.000 Senioren auf Zuschüsse vom Staat angewiesen. Bei einem Teil der Senioren liegen die Renten nicht selten nur wenig über Hartz IV. Das Problem der Altersarmut wird in den nächsten Generationen den Osten Deutschlands noch stärker betreffen. So werden Rentenzeiten aus der Arbeitszeit in staatlichen Organen, den Parteien der DDR, und Sonderversorgungssysteme der DDR nur abgesenkt anerkannt. Solche Versorgungssysteme wie die Tänzerrente bei Balletttänzern aus der ehemaligen DDR finden gar keine Anerkennung. Ein großer Teil der Spätaussiedler wird entsprechend des Fremdrentengesetzes nur Rente unter dem Anspruch auf Grundsicherung erhalten.
Die Linke hat im Deutsche Bundestag insgesamt 17 Anträge zur Angleichung der Rentensysteme von Ost und West, der Aufhebung des Rentenstrafrechts sowie zur Anerkennung der Tänzerrente gestellt. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz fanden viele Besonderheiten der DDR keine Berücksichtigung und wurden so genannte „systemnahe“ Personen mit Rentenabzüge bestraft. Die anderen Fraktionen haben diese Anträge mehrheitlich abgelehnt.
Marita Neuer wohnt in unserem Bezirk. Sie war nach ihrer Ausbildung an der Dresdner Palluca- Hochschule für Balletttänzerinnen, in Halle und in der Komischen Oper Berlin insgesamt 15 Jahre lang als Tänzerin tätig. Der Beruf einer Tänzerin ist dabei mit der körperlichen Belastung eines Spitzensportlers vergleichbar. Deshalb wurde den Tänzern in der DDR für diese Zeit eine besondere Altersvorsorge, die so genannte Tänzerrente gewährt. Nach Abschluss ihrer Tänzerlaufbahn arbeitete sie als Puppenspielerin im Sandmännchenstudio beim Deutschen Fernsehfunk in Mahlsdorf.
Mit der Abwicklung des DDR Fernsehens wurde sie 1991 für wenige Wochen arbeitslos. Sie konnte recht schnell eine Arbeit in einem Betrieb der Deutschen Bahn AG als Arbeiterin finden. Sie ging körperlich völlig ausgebrannt mit dem 60. Lebensjahr in die vorgezogene Altersrente. Die von ihr beantragte Tänzerrente und die Anerkennung des Sonderversorgungssystems der Künstler der DDR wurde von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Sie erhielt trotz der geleisteten 42 Arbeitsjahre lediglich eine Altersrente in Höhe von 850 Euro.
Frau Neuer widersprach dem Rentenbescheid und führte wegen der Nichtanerkennung des Anspruches auf das Sonderversorgungssystem für Künstler der DDR und der Tänzerrente sowie der Absenkung ihrer Rente bei der Zugehörigkeit beim Fernsehen der DDR Klage beim Sozialgericht in Berlin. Das Gericht erkannte den Anspruch auf die Anerkennung des Sonderversorgungssystems für Künstler der DDR an und verurteilte die Deutsche Rentenversicherung diesen Anspruch in einem neuen Rentenbescheid rückwirkend auszuweisen. Das Gericht lehnte mit Hinweis auf die Beschlusslage des Deutschen Bundestages den Anspruch auf die Zahlung von Tänzerrente und de Veränderung des Rentenanspruches für die Zeit im Sandmännchenstudio in Mahlsdorf ab.
Marita Neuer erhält nun eine Erhöhung der Rente um 54 Euro. Durch den Anspruch auf Wohngeld kann sie nur noch ein Leben knapp unter der Armutsgrenze führen. Dabei ist die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben nur noch bedingt möglich.
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