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Startseite Marzahn-Hellersdorf Für die Sicherung des Wohngebietes Hellersdorfer Promenade!

Für die Sicherung des Wohngebietes Hellersdorfer Promenade!

Die Hellersdorfer Promenade ist eines der typischen Wohngebiete der Großsiedlung Hellersdorf. Es entstand in der Mitte der 80er Jahre im Rahmen des "komplexen sozialistischen Wohnungsbaus." Dabei dokumentieren die räumlichen und architektonischen Strukturen in einzigartiger Weise den konzeptionellen Ansatz der Stadtgestaltung in Hellersdorf.

Das Wohngebiet wurde aus der kommunalen Wohnungswirtschaft in den 90 er Jahren in die Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf eingeordnet. Hier wurde es später wegen „wirtschaftlicher Aspekte“ der WoGeHe an private Investoren verkauft.

 

Die Investoren wollten ein so genanntes „Europaviertel“ schaffen und die Gebäude durch Sanierungen und Bemalungen verändern. Ein erstes bemaltes Gebäude ist heute in der Stendaler Strasse zu sehen. Da die finanzielle Förderung durch europäische Mittel ausblieb wurde der Wohnungsbestand an die Level One verkauft.

Jetzt wurden die Immobilien zum Spekulationsobjekt. In der Banken- und Immobilienkrise meldete der Eigentümer Insolvenz an. Auf Grund dieser Insolvenz spitzt sich die Situation um die Hellersdorfer Promenade weiter zu.

Wegen der sozialen Situation im Gebiet ist durch das Land Berlin ein Quartiersmanagement eingerichtet worden. Hier wird durch die aktive Einbeziehung der Bewohner und Nutzer der Gebäude eine wichtige soziale Arbeit gegen die Tendenz der weiteren Verschlechterung der Wohnbedingungen geleistet.

Die LINKE und die Fraktion der SPD haben in der  BVV im Januar 2011 das Bezirksamt aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass die Bestände in der Hellersdorfer Promenade durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften in das Eigentum des Landes Berlin überführt werden sollen.

Um den Abriss von Häusern oder willkürliche Umbauten zu verhindern beantragte die LINKE eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet. Eine solche Satzung kann wie ein Bebauungsplan nach § 172 Baugesetzbuch als Rechtsverordnung den Erhalt eines Gebietes sichern. Damit werden die jetzige städtebauliche Eigenart mit ihren charakteristischen Bauformen und Nutzungsstrukturen bewahrt.

Zugleich sind Modernisierungen oder Investitionen an den Gebäuden nach Genehmigung durch das Bezirksamt möglich. Während der Antrag zur Rekommunalisierung mit deutlicher Mehrheit von der BVV beschlossen wurde, wird über den Antrag zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung im zuständigen Fachausschuss beraten.