Straßenausbau ist eine öffentliche Aufgabe
Obwohl die Linke Berlin im Jahr 2006 sich für die Umlage der Kosten des Straßenausbaus gegenüber den Anliegern aussprach, hat jetzt der Landesparteitag der Linken für die Abschaffung des Gesetzes gestimmt.
Seit der Einführung des Gesetzes gab es viele Diskussionen und Kritik. Das Gesetz wurde von Rot-Rot als Konsequenz aus der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf zusätzliche Bundesfinanzhilfen beschlossen.
Auf Bundesebene wurde argumentiert, dass ein Land, das sich leistet keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, nicht unverschuldet in Haushaltsnot kommt. Das machte die Sache für die Eigentümerinnen in Mahlsdorf, Kaulsdorf und Biesdorf nicht besser.
Deshalb habe ich mit meinen Parteifreunden die die stärkste Fraktion in der BVV stellen, fraktionsübergreifend einen Antrag zur Beschlussfassung in die BVV eingebracht, der bis heute Bestand hat.
Unsere Forderungen waren dabei: Für zum Ausbau vorgesehenen Maßnahmen ist ein Nachweis der ständigen Unterhaltung zu erbringen. Die Planung und der Bau von Straßen müssen mit niedrigen Kosten erfolgen. Die Anlieger müssen dem geplanten Ausbau mehrheitlich zustimmen. Ein Ausbau darf nur mit Beschluss der BVV erfolgen. Das Bezirksamt hat sich an diesem Beschluss gehalten und so die Bewohnerinnen unseres Bezirkes vor unnötigen Abgaben geschützt.
Ich möchte nicht nur, dass es so bleibt, sondern dass es an der Zeit ist, dass das Gesetz wieder außer Kraft gesetzt wird. Ich werde im Abgeordnetenhaus dafür eintreten, dass eine gesetzliche Regelung gefunden wird, die den Neubau und Erhalt der verkehrlichen Infrastruktur als kommunale Gemeinschaftsaufgabe beinhaltet.
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