Wenig Teilhabe am Bildungspaket
Am 11. Mai 2011 habe ich an der Gesamtelternkonferenz der Hollerbusch Grundschule teilgenommen. In einem Tagesordnungspunkt diskutierten die Elternvertreterinnen, Pädagogen und die Schulleitung über die Möglichkeiten zu Antragstellungen Teilhabe und Bildungspaket der Bundesregierung.
Dabei wurde deutlich, dass die Regelungen so angelegt sind, dass die Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Hartz IV), nach dem SGB XII (allg. Grundsicherung), Eltern mit Kindergeldzuschlag und Wohngeldempfänger_innen nur unter großem Aufwand die Möglichkeiten des Gesetzes nutzen können.
Rechtlich reicht ein Bescheid über die Leistung völlig aus. In Berlin soll für jedes anspruchsberechtigte Kind der so genannte „Berlin-Pass“ beantragt werden. Mit diesem Pass werden die Leistungen für die Ermäßigung zum Schulessen, die Erstattung von Kosten für Klassenfahrten, Wandertage oder andere Fahrten, Zuschüsse für Lernmaterialien oder Nachhilfeunterricht erworben.
Nachdem die ersten Eltern den Berlin Pass beantragt haben, erhielten diese die Auskunft, dass die Ämter noch nicht über die Berlin Pässe verfügen.
Zugleich wurde deutlich, dass jetzt die Schulleitungen, die Klassenleiter_innen oder Erzieher_innen die notwendige Verwaltungstätigkeit leisten müssen. Die Schule hat in einem Elternbrief über die Fördermöglichkeiten informiert. In der Gesamtelternkonferenz hätten sich die Elternvertreter_innen ein kostenloses Mittagessen für alle Kinder und mehr Schulsozialarbeit statt eines völlig verwirrenden Verfahrens gewünscht.
Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die LINKE in der Bezirksverordnetenversammlung werden in dieser Angelegenheit nicht locker lassen. Gemeinsam werden wir uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Beschlüsse im Interesse der Leistungsberechtigten schnell auf den Weg gebracht werden.
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