Die Ausschreibung für das Catering in den Grundschulen des Bezirkes wurde wegen der mangelnden "Rechtskenntnisse" des Bildungsstadtrats um ein Jahr verzögert!

20110901SchulcateringDer Bildungsstadtrat Herr Komoß (SPD) teilte auf meine mündliche Anfrage zum Stand der Ausschreibungen für das Catering in den Grundschulen des Bezirkes mit, dass nach seinen heutigen Kenntnissen für jede Grundschule eine auf Europa bezogene Ausschreibung für das Catering notwendig ist.

Ich habe seit November 2010 in jeder Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf das Thema der Anbieter zur Mittagessenversorgung in den Grundschulen des Bezirkes thematisiert. Bis zur Sitzung im August 2011 wurde dabei vom zuständigen Bezirksstadtrat der Eindruck erweckt, dass in der ersten Hälfte 2011 das aufgeworfene Problem zu lösen sei.

Mit Schreiben vom Juli 2010 waren die Schulen von der Verwaltung des Bezirkes gebeten worden, eigene Vorstellungen zum Anbieter des Caterings zu entwickeln. In einigen Grundschulen führt der Service einiger Anbieter zu heftigen Diskussionen in der Elternschaft.

So hat die Gesamtelternvertretung der Grundschule Am Hollerbusch die Schulleitung wegen Mängel im Service des jetzigen Anbieters  gebeten, einen anderen Anbieter für das Catering in der Schule zu finden. Die Bemühungen der Schulleitung und der Mitglieder der Gesamtelternvertretung scheiterten am Verwaltungshandeln des Amtes.

In Gesprächen mit dem Schulstadtrat wurde eine schnelle und einvernehmliche Lösung angekündigt.

Diese Lösung ist jetzt nicht mehr in Sicht. Das Amt wird nach eigenen Kriterien die Ausschreibung durchführen und die Wünsche der Schule nicht berücksichtigen können.

Nach den jetzigen Auskünften von Herrn Komoß werden die Anbieter lediglich nach dem Preis-Leistungsverhältnis bewertet. Die Qualität der Versorgung soll nach den Ausschreibungsverordnungen bei allen zugelassenen Anbietern gleich sein.

Somit wird der Wunsch mancher Schulkonferenzen nach einer ökologischen, nachhaltigen und besonders gesundheitsfördernden Versorgung nicht eingelöst werden können.

Wenn der zuständige Bezirksstadtrat schon vor einem Jahr die erforderlichen Rechtskenntnisse gehabt hätte, wären die Ausschreibungen für die Grundschulen des Bezirks längst erledigt.