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Aus den Siedlungsgebieten: Das Grundstück des Wernerbades als Freizeit- und Erholungsfläche sichern!

Obwohl Marzahn-Hellersdorf nach wie vor kein eigenes Freibad hat, kann das Areal des im Bezirk befindlichen Wernerbades nicht mehr als Freibad genutzt werden. Das Bad wurde bereits im Jahre 1905 als Freibad eröffnet und ist 2002 aus hygienischen Gründen geschlossen worden.

Nun ist der Wernersee als Gewässer Zweiter Ordnung eingestuft worden. Damit ist aus Gründen der Lärmimmissionen, wasserschutzrechtlicher Bedenken sowie verkehrstechnischer Probleme keine Freibadnutzung mehr möglich. Bereits im Jahre 2011 wurde ein B-Planverfahren mit dem Ziel einer Bebauung des Grundstücks sowie der Sicherung der Zugänglichkeit für den Wernersee eingeleitet. Das Grundstück ist jetzt in den Treuhandliegenschaftsfond des Landes Berlin übergegangen und kann von potentiellen Investoren erworben werden.

Wir fordern, daß unser Bezirksamt sehr zügig mit den Investoren Gespräche führt und die von der BVV entwickelten Forderungen einbringt. Die Bürger_innen können sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes am Verfahren beteiligen, Kritiken und Einwendungen formulieren sowie eigene Vorstellungen unterbreiten. Die LINKE fordert vom Bezirksamt, daß sich die geplanten Vorhaben in die Infrastruktur des Gebietes einordnen, daß Park- und Leitsysteme für dieses Siedlungsgebiet angemessene Verkehrslösungen beinhalten und daß der Wernersee für die Bürger_innen wieder zugänglich wird. Dazu haben die Bezirksverordneten der vergangenen 14. BVV einen Beschluss gefasst, der das Bezirksamt ersucht, die gewachsenen Strukturen in Kaulsdorf zu berücksichtigen und das Areal für Sport- und Freizeitmöglichkeiten nutzbar zu machen.

Wir werden in den Fachausschüssen und der BVV diesen Prozess begleiten, die Einhaltung der BVV-Beschlüsse einfordern und die Bürger_innen über den Planungsstand informieren.

 

Für den Ausbau der bezirklichen Infrastruktur durch notwendige Investitionen!

Das Bezirksamt hat der Bezirksverordnetenversammlung den Beschlussentwurf zur Anmeldung bezirklicher Investitionen von 2013 bis 2017 übergeben. Einige wichtige Maßnahmen, wie die energetische Sanierung des bezirklichen Gebäudes in der Premnitzer Strasse, die Instandsetzung der Ehe- und Familienberatungsstelle in der Landsberger Allee 536 oder die Sanierung der Hans-Werner-Musikschule in der Maratstraße können wegen der begrenzten Investitionsmittel nicht umgesetzt werden.

Die Linksfraktion hat bereits in der Diskussion um das Konsolidierungskonzept des Bezirksamtes deutlich gemacht, dass die auf Beschluss von SPD, CDU und Grüne 1,450 Mio. Euro aus den pauschalen Investitionsmitteln, die für den Abbau von Altschulden verplant sind, letztendlich bei der Umsetzung wichtiger Vorhaben fehlen werden. 

Dadurch, dass unser Vorschlag zur Reduzierung des Konsolidierungsbeitrages durch Verlängerung des Altschuldenabbauzeitraumes von SPD,CDU und Grüne abgelehnt wurde, besitzen wir jetzt nur ein begrenztes Investitionsvolumen.

Bei den gezielten Investitionen sind mit dem Neubau der Grundschule Habichtshorst, den Schulergänzungsbauten mit Sporthalle für die Friedrich-Schiller-Grundschule und dem Otto-Nagel-Gymnasium sowie dem Ersatzneubau für die Peter-Pan-Grundschule wichtige bildungspolitische Vorhaben eingestellt worden. 

Wir unterstützen die Weiterführung der Maßnahmen im Freizeitforum Marzahn und erwarten, dass der Bezirk die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Senatsverwaltung für Finanzen und das Abgeordnetenhaus von Berlin der Verstärkung der Mittel auf 1,39 Mio. Euro zustimmt.

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Presseerklärung (23.01.2013): Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirkes

Im Berliner Bezirksverwaltungsgesetz sind im Paragraphen 12 die Rechte der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gefaßt worden. Danach bestimmt die BVV durch Beschlussfassungen die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirkes. Die Instrumente hierfür werden in Satz 2 und 3 des Paragraphen 12 aufgezeigt. Sie wird durch Anregungen von Verwaltungshandeln, der Kontrolle der Führung der Geschäfte des Bezirksamtes und durch Entscheidung in den von ihr vorbehaltenen Angelegenheiten umgesetzt.

Darunter fallen nach Absatz 2 des Paragraphen 12 neben dem Bezirkshaushaltsplan und der bezirklichen Anmeldung der Investitionsplanung auch die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder ihre Übertragung an andere Träger.

In den vergangenen Wochen hat das Bezirksamt wichtige strukturelle Entscheidungen im Personalabbaukonzept bis 2020, im Konsolidierungskonzept 2013-2016 und zu den Entwicklungen der Bürgerämter des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf getroffen.

So sollen nach dem Beschluss des Bezirksamtes 11 Jugendfreizeiteinrichtungen von kommunaler in freie Trägerschaft übertragen werden, wurde nach Medienberichten das Bürgeramt in Mahlsdorf geschlossen und sollen zukünftig nur noch zwei Bürgerzentren in der Hellen Mitte und am Elsterwerdaer Platz entstehen, ohne dass der BVV Vorlagen zur Beschlussfassung übergeben wurden.

DIE LINKE fordert deshalb in einem Antrag in der Sitzung der BVV am 24. Januar 2013, dass hier das Bezirksamt die entsprechenden strukturellen Entscheidungen bis zur Februarsitzung der BVV in einer Vorlage zur Beschlussfassungen vorlegt.

Erst dann können sich die entsprechenden Fachausschüsse inhaltlich und politisch damit befassen und der BVV eine Empfehlung geben.

Die Delegation der aufgeführten Entscheidungskompetenzen ist auch durch Einzelbeschluss oder Interpretationen der Geschäftsordnung der BVV unzulässig.

 

Aus den Siedlungsgebieten: Der Bezirk ringt um die Zukunft des Schlosses in Biesdorf!

Das Schloss wurde bereits im Jahr 1868 als spätklassizistische Turmvilla erbaut und zwischen 1891 und 1898 mit einem 14 Hektar großen Landschaftspark ausgestattet. 1927 ging das Schloss Biesdorf in den Besitz des Landes Berlin über und wurde dabei weitgehend vernachlässigt. Durch einen Brand im Jahre 1945 wurde das Obergeschoss des Schlosses völlig zerstört. In der DDR wurde das Schloss im Jahre 1979 unter Denkmalschutz gestellt. Hier wird die in Berlin einmalige Fassadenausführung im eingefärbten Romanzementmörtel gewürdigt.

Seit 1994 ist das Schloss ein Stadtteilzentrum unseres Bezirkes und wurde als soziokulturelles Zentrum genutzt. Im Schlosspark befindet sich mit der Parkbühne Biesdorf die größte Freilichtbühne des Bezirkes. Seit dem Jahr 2000 bemühen sich viele Akteure im Bezirk und im Land Berlin um den Wiederaufbau des Schlosses in seinem historischen Aussehen. Hervorzuheben ist dabei der Verein "Stiftung Ost-West-Begegnungsstätte Schloss Biesdorf e.V." unter der damaligen Leitung von Dr. Peters und heute von Dr. Heinrich Niemann, die eigene Vorstellungen in den Prozess der Gestaltung und Nutzung des Schlosses einbringen.

In den Jahren 2002 bis 2007 wurde die Außenhülle weitgehend renoviert. Im Schloss soll perspektivisch die ständige Galerie "Bilderstreit" mit Kunstwerken aus der DDR ihren Sitz erhalten.

Jetzt geht es um die weitere Finanzierung der Bauleistungen und des Betreibens der Einrichtung. Unter Leitung von Kulturstadträtin Juliane Witt (DIE LINKE) werden jetzt Anträge an die Deutsche Kassenlotterie und die Senatskanzlei für kulturelle Angelegenheiten zur Umstellung auf Bruttosummen bei der Projektförderung eingebracht. Damit soll die Finanzierung des Vorhabens auf solide Ausstattungen für die Weiterentwicklung des Schlosses gestellt werden.

Zugleich will der Bezirk durch Umschichtungen der pauschalen Investitionen 2014/2015 bezirkliche Eigenmittel bereitstellen. Gegenwärtig wird mit der "Grün Berlin GmbH" um ein mögliches Betreiberkonzept gestritten.

DIE LINKE unterstützt den Wiederaufbau und die beabsichtigte Nutzung des Schlosses. Allerdings sind geplante Einnahmen etwa durch Eintrittsgelder für den Schlosspark mit uns nicht machbar.

 

Senatsverwaltung für Finanzen fordert Verfügungsbeschränkungen im Ergänzungsplan des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf für 2013

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 13.01.2013 den Nachschaubericht zu den Ergänzungsplänen der Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und Marzahn-Hellersdorf übergeben.

Im Bericht wird das von uns benannte Haushaltsrisiko im Bereich der Hilfen zu besonderen Lebenslagen dargestellt. Nach dem von SPD, CDU und Grünen beschlossenen Konsolidierungskonzept soll dieses Risiko in Höhe von 814 T Euro jedoch durch "vorhandene Potentiale zur Effizienzsteigerung" aufgefangen werden. Dabei wurde entgegen der Auffassung des Sozialamtes ein erhebliches Haushaltsrisiko geschaffen.

Eine sachgerechte Ausstattung der Abteilungen des Bezirksamtes ist im Ergänzungsplan für 2013 nicht mehr gegeben.

Die Senatverwaltung für Finanzen sieht dagegen weitere Haushaltsrisiken. So beanstandet sie bei den Einnahmen von Mieten und Pachten ein Risiko von 900 T Euro. Hier empfiehlt der rot-schwarze Senat dem Abgeordnetenhaus, dass der Bezirk im Rahmen der Konsolidierungsberichterstattung die Entwicklung der Einnahmen vor dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses darlegen muss.

Insgesamt sollen weitere 1.441 Mio. Euro in 2013 durch Verhängung von Verfügungsbeschränkungen gekürzt werden. Ansonsten gilt ab 01. Februar 2013 im Bezirk die vorläufige Haushaltswirtschaft.

Notwendige Investitionen und der bauliche Unterhalt von Schulen, Turnhallen und Kitas, der Straßenbau und die öffentliche Verwaltung sind schon jetzt extrem eingeschränkt.

Das Bürgeramt in Mahlsdorf wurde ohne den vom Bezirksverwaltungsgesetz geforderten BVV-Beschluss geschlossen und die Bürgerdienste damit deutlich geschwächt.

Die Linke hat zu Recht den Ergänzungsplan abgelehnt, da dieser dem Prinzip der Haushaltswahrheit und Klarheit widerspricht.
 
Statt politische Handlungsspielräume auszuloten und unserer Verantwortung für die Daseinsfürsorge und Infrastrukturentwicklung gerecht zu werden, bleibt nach der Forderung der Senatsverwaltung für Finanzen nur noch der fade Geschmack vom Kürzungswahn bestehen.