Für ein Freibad am Elsensee!

- Redemanuskript - Es gilt das gesprochene Wort -

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,

mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für ökologische Stadtentwicklung das Bezirksamt zu ersuchen, keine Badestelle mit Wasserskianlage am Elsensee zu ermöglichen und den Bebauungsplan XXIII-34 kostenneutral zu beenden, wird die Einigung der Fraktionen von CDU, der Grünen und der SPD vom 14.09.2009 umgesetzt.

 

Ein Bebauungsplan wird in Berlin als Rechtsverordnung erlassen und regelt die möglichen Nutzungen von allen Grundstücken, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen.

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Kommune. Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne jedoch aufgestellt werden, sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Regelungen der städtebaulichen Ziele eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann rechtsverbindlich.

Damit bestimmen verbindliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Inhalt und Schranken des Grundeigentums.

Im Falle des hier umstrittenen Verfahrens gibt es einen Bezirksamtsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist umgesetzt worden. Die Besitzerin des Elsensee hat erste Auflagen erhalten und entsprechende Gutachten zum Naturschutz, zur Gewässerbeschaffenheit, zur Verkehrssituation und Nutzung des Sees sind im Verfahren umgesetzt oder in Arbeit.

Die Fraktion Die Linke hat, wie ich im Internet erfahren habe, gemeinsam mit der SPD-Fraktion hier im Hause das Ziel ein bezirkliches Freibad zu erhalten.

Im Gegensatz zu den bisherigen Äußerungen der SPD fordern wir dieses Freibad nicht anonym von den Bäderbetrieben an irgendeiner Stelle ein.

Nein,  wir benennen einen Standort.

Die Fraktion Die Linke  spricht sich für die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahren aus.

Wir wollen ein Freibad am Elsensee!

Die 245000 Einwohnerinnen unseres Bezirkes haben ein Recht auf eine Badeanstalt und für Jugendliche und Erwachsene ist eine Wasserskianlage ein sportliches und kulturelles Ereignis.

Im Verfahren sind selbstverständlich wie vorgeschrieben, die Fragen des Naturschutzes, den Anliegen der Anwohnerinnen und die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen zu bewerten und einzubeziehen.

Nachdem die Nutzung des Wernerbades als Badeanstalt nicht mehr möglich ist, kann der Elsensee bei notwendigen Auflagen zum Naturschutz, zu der Verkehrsplanung und zum Lärmschutz eine schöne Bademöglichkeit sein.

Bei der Abwägung der verschiedenen Interessen im Bezirk sollen aus unserer Sicht auch die Interessen der Bürgerinnen in den Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf, den Schulkindern und Freizeitstätten angemessen berücksichtigt werden.

Aus ordnungspolitischen Grundsätzen möchten einige Verordnete das wilde Baden am Biesdorfer See, am Habermannsee also überall im Bezirk verbieten und selbst die Freizeit und Erholungsmöglichkeiten an diesen Gewässern einschränken.

Da gibt es Ideen der Umzäunung von Seen, von stärkeren Kontrollen und zur Verkehrsregulierung. In den letzten 50 Jahren und wahrscheinlich darüber hinaus haben sich die Bürgerinnen wenn es warm wurde immer zu helfen gewusst und die bezirklichen Gewässer zum Baden genutzt. Gerade auch die Anwohnerinnen aus den Siedlungsgebieten.

Ordnungspolitisch wirksam ist nur, eine öffentliche Badeanstalt.

Deshalb ersuche ich Sie sich für die Fortsetzung des Verfahrens am Elsensee einzusetzen und die Beschlussempfehlung des Ausschusses heute abzulehnen.