Presseerklärung (23.01.2013): Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirkes

Im Berliner Bezirksverwaltungsgesetz sind im Paragraphen 12 die Rechte der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gefaßt worden. Danach bestimmt die BVV durch Beschlussfassungen die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirkes. Die Instrumente hierfür werden in Satz 2 und 3 des Paragraphen 12 aufgezeigt. Sie wird durch Anregungen von Verwaltungshandeln, der Kontrolle der Führung der Geschäfte des Bezirksamtes und durch Entscheidung in den von ihr vorbehaltenen Angelegenheiten umgesetzt.

Darunter fallen nach Absatz 2 des Paragraphen 12 neben dem Bezirkshaushaltsplan und der bezirklichen Anmeldung der Investitionsplanung auch die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder ihre Übertragung an andere Träger.

In den vergangenen Wochen hat das Bezirksamt wichtige strukturelle Entscheidungen im Personalabbaukonzept bis 2020, im Konsolidierungskonzept 2013-2016 und zu den Entwicklungen der Bürgerämter des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf getroffen.

So sollen nach dem Beschluss des Bezirksamtes 11 Jugendfreizeiteinrichtungen von kommunaler in freie Trägerschaft übertragen werden, wurde nach Medienberichten das Bürgeramt in Mahlsdorf geschlossen und sollen zukünftig nur noch zwei Bürgerzentren in der Hellen Mitte und am Elsterwerdaer Platz entstehen, ohne dass der BVV Vorlagen zur Beschlussfassung übergeben wurden.

DIE LINKE fordert deshalb in einem Antrag in der Sitzung der BVV am 24. Januar 2013, dass hier das Bezirksamt die entsprechenden strukturellen Entscheidungen bis zur Februarsitzung der BVV in einer Vorlage zur Beschlussfassungen vorlegt.

Erst dann können sich die entsprechenden Fachausschüsse inhaltlich und politisch damit befassen und der BVV eine Empfehlung geben.

Die Delegation der aufgeführten Entscheidungskompetenzen ist auch durch Einzelbeschluss oder Interpretationen der Geschäftsordnung der BVV unzulässig.